Ein Unternehmen, das Abfälle einsammelt und transportiert und als schwerpunktmäßige Tätigkeit aus Kunststoffabfällen und Altholz Ersatzbrennstoffe für Kraftwerke und Biomasseheizkraftwerke erzeugt, kann keine Stromsteuervergünstigung in Anspruch nehmen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem jetzt bekannt ...
BFH: Keine Stromsteuerbegünstigung für EBS-Herstellung aus Kunststoffen und Altholz
Aufbereitung kein Recycling / Aufbereiter kein produzierendes Unternehmen
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