Nach einem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) dürfen entsorgungspflichtige Körperschaften die Abfallbesitzer durch Satzungsrecht dazu verpflichten, verwertbare Abfälle zu zentralen Sammelbehältern oder Wertstoffhöfen zu bringen (Aktenzeichen 7 NB 1.95). Ein Verstoß gegen diese Bringpflicht kann dem ...
Beschluß des BVerwG: Bringpflicht zulässig
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -