Bonn stellt gleiche Anforderungen an ausländische Autoverwerter Zur endgültigen Stillegung seines Altautos muß der Letztbesitzer künftig einen Verwertungsnachweis von einem anerkannten Verwertungsbetrieb oder eine alternative Erklärung über den Verbleib des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle vorlegen. Gibt der ...
Begleitverordnung für freiwillige Verpflichtung der Autoindustrie
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