Begleitverordnung für freiwillige Verpflichtung der Autoindustrie

|
|

Bonn stellt gleiche Anforderungen an ausländische Autoverwerter Zur endgültigen Stillegung seines Altautos muß der Letztbesitzer künftig einen Verwertungsnachweis von einem anerkannten Verwertungsbetrieb oder eine alternative Erklärung über den Verbleib des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle vorlegen. Gibt der ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -