Die private Entsorgungswirtschaft könnte durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz in ihren Handlungsmöglichkeiten weitaus weniger eingeschränkt werden als zunächst erwartet. Der Münsteraner Rechtsanwalt Prof. Martin Beckmann kommt in einem vom Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) in Auftrag ...
Beckmann: Abfallannahme am festen Betriebsort keine gewerbliche Sammlung
Gutachten im bvse-Auftrag zeigt Handlungsrahmen des neuen Gesetzes auf
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