Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) warnt davor, die Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts zur Untersagung der gewerblichen Sammlung von Altpapier in der Hansestadt (EUWID 37/2012) zu verallgemeinern. Die Ausgangssituation bei der gewerblichen Sammlung von Schrott ...
BDSV: Hamburger Urteil nicht verallgemeinern
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