Das Ringen um die umsatzsteuerliche Privilegierung kommunaler Dienstleistungen geht weiter. Im Juni haben die Finanzminister der Länder entschieden, dass die hoheitliche Abfallentsorgung durch einen kommunalen Entsorger grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig ist, auch wenn er den Bürgern zivilrechtliche Preise ...
BDE sieht Bundesfinanzministerium in der Umsatzsteuerfrage auf Linie der Privaten
Meister: Gemeinwohl und Wettbewerb müssen parallel bestehen können
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