Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) begrüßt aus wettbewerbspolitischen und organisatorischen Gründen, dass der aktuelle Entwurf zur Novelle des ElektroG den Optierungszeitraum nicht mehr an das Kalenderjahr bindet. Dadurch, dass die optierenden Kommunen künftig jede ...
BDE: Problem der Divergenz von ADR und ElektroG besteht weiter
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