Bauaushub-Ablagerung keine zulässige Geländeauffüllung

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Die Ablagerung von Bauaushub ist keine abfallrechtliche zulässige Geländeauffüllung. Zu dieser Entscheidung gelangt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) und bestätigt damit die Rechtmäßigkeit eines Bescheides des Landratsamts Rems-Murr-Kreis. Der Beschluss (Az. 10 S 236/16 v. 25.05.2016) ist ...

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