Die Ablagerung von Bauaushub ist keine abfallrechtliche zulässige Geländeauffüllung. Zu dieser Entscheidung gelangt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) und bestätigt damit die Rechtmäßigkeit eines Bescheides des Landratsamts Rems-Murr-Kreis. Der Beschluss (Az. 10 S 236/16 v. 25.05.2016) ist ...
Bauaushub-Ablagerung keine zulässige Geländeauffüllung
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -