• Die Bundesregierung hat am 25. August die Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung mit den Anregungen des Bundesrates beschlossen. Zentraler Punkt der neuen Vorschrift ist die Festlegung von Mengenschwellen für störfallrelevante Stoffe, die das Gefahrenpotential ...
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