Verfahren zur Behandlung biogener Rest- und Abfallstoffe: Das Verfahren zur Behandlung biogener Rest- oder Abfallstoffe durch Zelldesintegration ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zelldesintegration bei einer Temperatur von 130 Grad bis 200 Grad und einem pH-Wert von entweder 0,5 bis 2,5 oder 9 bis 14 durchgeführt ...
Aus dem Patentamt
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