Auch elektrische Fußwärmer fallen unter das ElektroG

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Auch elektrisch betriebene Fußwärmer und beheizbare Wärmeauflagen fallen unter das Elektrogerätegesetz (ElektroG) und können daher nicht wie normale Textilien entsorgt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach am 13. Januar entschieden (AN 11 K 09.00812). Dem Antrag eines bayerischen Herstellers, die ...

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