Die Andienungspflicht in Rheinland-Pfalz ist landesrechtlich geregelt und wird auch von den Änderungen des Bundesrechts nicht berührt. Das Bundesrecht sieht ausdrücklich einen Bestandsschutz für bestehende Andienungspflichten in den Ländern vor, teilte das Umweltministerium Rheinland-Pfalz mit. Das Ministerium ...
Andienungspflicht nach Landesrecht geregelt
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -