Andienungspflicht nach Landesrecht geregelt

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Die Andienungspflicht in Rheinland-Pfalz ist landesrechtlich geregelt und wird auch von den Änderungen des Bundesrechts nicht berührt. Das Bundesrecht sieht ausdrücklich einen Bestandsschutz für bestehende Andienungspflichten in den Ländern vor, teilte das Umweltministerium Rheinland-Pfalz mit. Das Ministerium ...

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