Altpapier: bvse weiter für einheitliche Abfallende-Regelungen

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung will sich weiter für einheitliche Regelungen zum Abfallende von Altpapier in Deutschland einsetzen. „Qualitativ aufbereitetes Altpapier ist kein Abfall. Im Gegenteil, es ist wertvoller Rohstoff, ein Produkt, und es ist längst überfällig, dass der Gesetzgeber dies anerkennt und Altpapier aus dem Abfallbegriff herauslöst“, erklärte der bvse-Fachverbandsvorsitzende Papierrecycling Werner Steingaß.

Für den Verband sei klar, dass Altpapier nach Erfüllen bestimmter Kriterien das Ende der Abfalleigenschaft erreichen kann. Dies entspreche auch der gängigen Rechtsauffassung in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Auch in Spanien, Italien, Frankreich sowie der belgischen Region Wallonien gebe es bereits Regelungen für das Ende der Abfalleigenschaft für Altpapier.

Der bvse-Fachverband will das Thema auf nationaler Ebene angehen, da laut dem Koalitionsvertrag der Ampelregierung qualitätsgesicherte Abfallprodukte aus dem Abfallrecht entlassen werden und den Produktstatus erlangen sollen. Diese Auffassung vertrete die Altpapierrecyclingwirtschaft seit langem. „Wir benötigen in Deutschland eine nationale Regelung, um den notwendigen Anforderungen bei der Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft Rechnung zu tragen“, so der Verband. Gemeinsam mit dem BDE sei man sich einig hinsichtlich der „Sinnhaftigkeit einer gemeinsamen, harmonisierten, nationalen Betrachtung von Altpapier als Rohstoff, entsprechend den gelebten Erlassen in Nordrhein-Westfalen und in Bayern“.

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