Altlasterkundung: Priorität des Allgemeininteresses

|
|

Bei einer Altlastenerkundung überwiegt das Interesse der Allgemeinheit das finanzielle Interesse einer als Verursacher nach BBodSchG herangezogenen Person. So lautet ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg, Mannheim, von Anfang September dieses Jahres (AZ 10 S 957/02). Ist der Boden eines ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -