Die Entfernung von Altkleidercontainern aus dem öffentlichen Straßenraum kann allein wegen einer fehlenden Sondernutzungserlaubnis angeordnet werden. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor (Aktenz. 11 B 1330/12 vom 17.12.2012). Darin bestätigte das OVG die Entscheidung ...
Altkleidercontainer: OVG-Urteil zu Sondernutzungserlaubnis
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -