Abfall 150 Meter entfernt bereitzustellen ist zumutbar

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Nach einem Urteil des Braunschweiger Verwaltungsgerichts muss ein Bürger aus der niedersächsischen Gemeinde Sassenburg, Ortsteil Neudorf-Platendorf, weiterhin seinen Abfall knapp 150 Meter von seinem Grundstück entfernt zur Abholung bereitstellen. Er hatte gefordert, dass die Müllabfuhr des Landkreises den Abfall ...

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