Um die Akzeptanz von Biogasanlagen zu gewährleisten, dürfen Betreiber von Neuanlagen zukünftig nur 60 Prozent Mais und Getreidekorn einsetzen. Zudem müssen sie mindestens 60 Prozent der anfallenden Wärme nutzen, um eine Einspeisevergütung zu erhalten. Das hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung am 30. ...
Wärmenutzung von 60 Prozent wird bei Biogasanlagen zur Pflicht
Bundestag beschließt EEG / Reststoffnutzung wird künftig stärker gefördert
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