Eine neue Verordnung der EU-Kommission ergänzt bzw. ändert die Bestimmungen über den Export von Abfällen zur Verwertung nach Bosnien-Herzegowina und Malaysia. So unterliegt die Verbringung von Vinylchloridpolymeren (Abfallcode GH013 391530) laut der neuen Verordnung einem nationalen Kontrollverfahren. Die neuen ...
Vorschriften für Exporte in Nicht-OECD-Staaten ergänzt
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