Das Hauptstadtbüro Bioenergie kritisiert Änderungen der Technischen Mindestanforderungen (TMA) zum Raumheiznutzungsgrad und dem Staubgrenzwert von Holzenergieanlagen im Entwurf der zweiten Verordnung zur Änderung der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung. „Die Anpassungen haben das Potenzial, die energetische Verwertung von Reststoffen wie Landschaftspflegematerial deutlich einzuschränken, Anlagen allgemein deutlich zu verteuern und so die Wärmeziele des Gebäudesektors zu gefährden“, heißt es von Seiten des Hauptstadtbüros....
Verordnungsentwurf könnte Aus für Reststoffe in Holzheizungen bedeuten
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