Das Bundeskabinett hat am 25. Mai einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umweltauditgesetzes (UAG) beschlossen, um das deutsche Recht an die Anforderungen der neuen EMAS-Verordnung anzupassen. So soll von der Option Gebrauch gemacht werden, Organisationen außerhalb der Europäischen Union die EMAS-Registrierung zu ...
Umweltauditgesetz wird neuer EMAS-Verordnung angepasst
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -