Tschechiens Umweltministerium hat die EU-Mitgliedstaaten aufgerufen, die Möglichkeit von Mehrwertsteuer-Ermäßigungen für Produkte zu prüfen, die Recyclingmaterial enthalten, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern und Anreize für die Nutzung von Sekundärrohstoffen zu schaffen. Umweltminister Petr Hladík nannte in der Sitzung des EU-Umweltrats vergangene Woche Kunststoffe, Gebäudematerialien und Textilien als Beispiel für Produkte, die für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Frage kommen könnten.
Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz kann nur auf Produkte und Dienstleistungen angewendet werden, die in Anhang III der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem aufgeführt sind. Doch aktuell seien darin keine Produkte mit Anteilen aus Recyclingmaterial enthalten, erläutert Tschechien in einem Informationsdokument. „Dies bedeutet, dass zum Beispiel für Kunststoffstühle und Pappkartons immer der reguläre Mehrwertsteuersatz gilt, unabhängig davon, ob sie aus Recyclingmaterial bestehen oder nicht.“ Auch die bisherige Rechtsprechung des EuGH lässt eine solche Differenzierung dem Dokument zufolge nicht zu.
Mehr über den Vorstoß und die Reaktionen von EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius, Österreichs Umweltministerin Leonore Gewessler und weiterer Teilnehmer der Umweltratssitzung lesen Sie hier: ...