SPD: Kreislaufwirtschaftsgesetz kein „großer Wurf“

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Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist nach Auffassung der SPD-Fraktion im Bundestag kein „großer Wurf“ wie es von der CDU dargestellt wird. Über den kürzlich erzielten Kompromiss zur gewerblichen Sammlung wundert die SPD. Es müsse die Frage erlaubt sein, wie der Sinneswandel bei den kommunalen Spitzenverbänden zu erklären sei, nachdem über anderthalb Jahre viel schärfere Forderungen seitens der kommunalen Vertreter im Raum standen, so die SPD-Fraktion.

Die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht hätte bis zum 12. Dezember 2010 erfolgen müssen. Seither gehe es darum, grundsätzlich unterschiedliche Positionen zusammenzubringen - auch zwischen den Koalitionsfraktionen. Die Kommunalverbände würden keinesfalls alle den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen. So habe nicht nur der Landkreistag Baden-Württemberg in seiner Stellungnahme den vorliegenden Entwurf abgelehnt.
Die SPD befürchtet unter anderem, dass durch den Kompromissvorschlag die Abfall-Aufgabe den Kommunen nicht mehr „eigentümlich und vorbehalten“ zugeschrieben werden könne und kommunale Entsorger umsatzsteuerpflichtig wären. Das Ziel der FDP im Koalitionsvertrag wäre damit nachträglich erreicht, so SPD-Politiker Gerd Bollmann.
Die SPD lehne den Entwurf ab. Man werde sich im Vermittlungsausschuss wieder treffen, erwartet Bollmann. Er sieht im Kreislaufwirtschaftsgesetz durch die Gleichwertigkeitsklausel auch eine Vorentscheidung für das geplante Wertstoffgesetz zugunsten der Privaten. Bayerns Kommunen könnten dann ihre Wertstoffhöfe vergessen.

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