Rheinland-Pfalz verpflichtet örE zu Restabfallanalysen

In Rheinland-Pfalz sollen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger künftig spätestens alle fünf Jahre eine Restabfallanalyse durchführen. Das sieht ein vom Landesumweltministerium in den Landtag eingebrachter und am Mittwoch vom Plenum beschlossener Gesetzentwurf zur Änderung des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes vor. Die hierfür veranschlagten Kosten belaufen sich auf rund 20.000 € pro Analyse und sollen über die Abfallentsorgungsgebühren refinanziert werden. Zudem stellt die Regierung klar, dass auch die Aufwendungen für die Sammlung und Entsorgung von „wildem Müll“ gebührenfähig sind.

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung landesrechtlicher Regelungen an geändertes Bundesrecht sowie die Fortentwicklung der Instrumente für eine ökologische Kreislaufwirtschaft. Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll die Vermeidung von Abfällen gestärkt und die Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie das Recycling nachhaltig gefördert werden. Eine wichtige Grundlage für die Fortentwicklung der kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte und zur Optimierung der getrennten Wertstofferfassung bilden laut Landesregierung dabei die vielerorts schon üblichen Restabfallanalysen durch die örE.

örE sollen spätestens bis 1. Juli 2024 und dann alle fünf Jahre den Restmüll analysieren

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach einheitlichen Maßstäben Analysen zur stofflichen Zusammensetzung des Restabfalls einschließlich der hausabfallähnlichen Siedlungsabfälle aus gewerblicher Tätigkeit durchführen. Die Restabfallanalysen sind spätestens zum 1. Juli 2024 und danach wiederkehrend spätestens alle fünf Jahre nach dem vom Umweltministerium vorgegebenen Stand der Technik zu erstellen und auszuwerten.

Wie es in der Begründung zum Gesetzentwurf heißt, stellen die Analysen somit Vergleichbarkeit mit den Getrenntsammlungsergebnissen anderer örE her und weisen zudem aus, inwieweit die Entfrachtung des Restmülls von Wertstoffen durch deren umfassende getrennte Sammlung gelungen ist. Gleichzeitig ermöglichten die Restabfallanalysen die Bewertung durch das Land, ob die entsprechenden Vorgaben des Abfallwirtschaftsplans eingehalten worden sind.

Land will Organikanteil im Restabfall auf 15 Prozent reduzieren

Laut Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) sollen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch die Gesetzesänderung in die Lage versetzt werden, Optimierungspotentiale bei der Getrenntsammlung zu erkennen, um die abfallwirtschaftliche Praxis entsprechend nachzusteuern. „Ziel ist die Entfrachtung des Restmülls von Wertstoffen. Nur so wird uns eine echte Kreislaufwirtschaft gelingen, die natürliche Ressourcen durch sekundäre aus Abfällen gewonnene Rohstoffe ersetzt. Denn weniger Abfall bedeutet mehr Klimaschutz“, so Eder.

Das Ministerium verweist auf eine Untersuchung des Umweltbundesamtes, der zufolge im Restabfall derzeit durchschnittlich noch 40 Prozent nativ organische Bestandteile enthalten sind. Die Bundesregierung will diesen Wert in den nächsten Jahren mindestens halbieren. Rheinland-Pfalz strebe als Benchmark einen Anteil von nur 15 Prozent an. Das entspreche maximal 20 Kilogramm pro Kopf jährlich.

Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.

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