Regelungen zur gewerblichen Sammlung auf dem Prüfstand

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Das Bundesumweltministerium (BMU) hat Verbände und die zuständigen Abfallbehörden der Bundesländer in Sachen Kreislaufwirtschaftsgesetz angeschrieben. Anlass ist die Protokollerklärung der Bundesregierung zu gewerblichen Sammlungen im Vermittlungsverfahren.

Die Regierung hatte darin zugesagt, die Regelungen zur gewerblichen Sammlung, die eine EU-rechtlich gebotene Stärkung des Wettbewerbs und eine Verbesserung der Qualität und Quantität des Recyclings bezwecken sollen, binnen eines Jahres zu prüfen. Sollten diese Ziele nicht gestärkt werden, würden unverzüglich die gesetzlichen Maßnahmen zur Zielerreichung eingeleitet, sagte die Regierung in der Erklärung zugleich zu.
Deshalb will das BMU bis zum 1. März auch die Einschätzung der Verbände und der Bundesländer erfahren. Falls es Probleme durch die Neuregelung gebe, sollen die Verbände auch Fakten liefern. BMU-Abteilungsleiter Helge Wendenburg schrieb dazu unter anderem, dass sich der Begriff „Wettbewerb“ nicht nur auf den „Wettbewerb“ zwischen öffentlicher und privater Entsorgungswirtschaft beschränkt, sondern auch auf den Wettbewerb der privaten Entsorgungsunternehmen untereinander erstreckt.

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