Um organisierten Umsatzsteuerbetrug und die Hinterziehung von Mehrwertsteuer leichter verhindern zu können, sollen die EU-Staaten bis Ende 2018 vorübergehend ihr Steuersystem umstellen dürfen. Es soll ermöglicht werden, für die Mehrwertsteuererhebung in einigen Branchen das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren - ...
Rasche Umstellungsmöglichkeit auf Reverse-Charge-Verfahren
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