Auch künftig dürfte in Nordrhein-Westfalen die Entsorgung von Sonderabfällen gesichert sein. Das geht aus dem Entwurf des Landesumweltministeriums zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans (AWP) – Teilplan gefährliche Abfälle bis zum Jahr 2030 hervor. Der Teilplan ist kürzlich von der schwarz-gelben ...
NRW: Entsorgungssicherheit für gefährliche Abfälle bis zum Jahr 2030
Neuer AWP-Teilplan vorgelegt / DK III-Kapazitäten erforderlich
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