Novelle der 17. BImSchV soll aufbereitete Abfälle bei der Mitverbrennung begünstigen

Bundesregierung schwächt Quecksilber-Grenzwert etwas ab auf 0,03 mg/m3

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Mit der Novelle der 17. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (17. BImSchV) will die Bundesregierung die Regeln für die Mitverbrennung von Abfällen in Kraftwerken verändern. Nach dem ressortabgestimmten Kabinettsentwurf sollen Abfallmitverbrennungsanlagen, die nicht mehr als 25 Prozent der Feuerungswärmeleistung durch ...

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