NGS digitalisiert Notifizierungsverfahren zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung

Der Transport von notifizierungspflichtigen Abfällen über Landesgrenzen hinweg ist bislang mit umfangreichem Papieraufwand verbunden: Der Exporteur muss die grenzüberschreitende Verbringung schriftlich, unter Benutzung eines Notifizierungs- und Begleitformulars sowie weiterer erforderlicher Unterlagen bei den zuständigen Behörden beantragen und – bei entsprechender schriftlicher Genehmigung durch den Ex- und Importstaat – den Formularsatz anschließend beim Transport mit sich führen. In Niedersachsen soll dies künftig nun alles digital möglich sein. Die in dem Bundesland für die grenzüberschreitende Abfallverbringung zuständige Behörde NGS hat Ende letzten Jahres ein Projekt zur Digitalisierung und Dokumentation der Notifizierungsverfahren gestartet.

Die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall (NGS), an der das Land Niedersachsen mit 51 Prozent und die Wirtschaft mit 49 Prozent beteiligt ist, spricht von einem „zukunftsweisenden Projekt“. Im Vorgriff auf die anstehende Novelle der europäischen Abfallverbringungsverordnung (VVA) will die NGS über Notifizierungsanträge künftig in elektronischer Form mittels Behördensiegel nach europäischem eIDAS-Standard entscheiden.

Mit der Entwicklung der hierfür erforderlichen Software hat die NGS im Februar das Recklinghäuser Unternehmen Infotech beauftragt. Die Umsetzung erfolge dabei auf Basis der in der NGS bereits seit 2004 genutzten Zedal-Plattform, die in der elektronischen Dokumentation nicht nur national, sondern auch in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung inzwischen europaweit verbreitet sei.

Regelbetrieb startet am 1. Januar 2024

Erste „Piloten“ zur Erprobung des neuen Verfahrens sollen bereits in diesem Sommer beginnen, der Regelbetrieb ist für den 1. Januar 2024 vorgesehen. Ab dann können die Abfallwirtschaftsbeteiligten die Notifizierungen digital mit elektronischer Unterschrift bei der NGS beantragen. Anträge in Papierform sollen für eine Übergangszeit zwar noch entgegengenommen werden, die Verarbeitung der Notifizierungsunterlagen und die Entscheidungen erfolgen ab diesem Zeitpunkt aber nur noch in digitaler Form.

„Mit dem Projekt wird die NGS erneut eine Vorreiterrolle einnehmen und die Digitalisierung für Niedersachsen auch in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung vorantreiben“, erklärte NGS-Geschäftsführerin Bettina Schmidt-Kopp. „Dies bedeutet eine deutliche Entlastung der erzeugenden und entsorgenden Wirtschaft in Niedersachsen ohne Einschränkungen der bestehenden Qualitätsstandards in der Bearbeitung der komplexen Notifizierungsverfahren.“

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