Neue Taxonomie-Kriterien offiziell veröffentlicht

Die EU-Kommission hat vergangene Woche ihren delegierten Rechtsakt zur Konkretisierung der Taxonomie-Verordnung offiziell veröffentlicht, nachdem sie ihn Mitte Juni im Grundsatz gebilligt hatte. Der Rechtsakt legt technische Bewertungskriterien für verschiedene Wirtschaftsaktivitäten fest und soll dazu dienen, Investitionen auf freiwilliger Basis in Bereiche zu lenken, die wesentlich dazu beitragen, eins oder mehrere Umweltziele der EU umzusetzen. Dabei dürfen diese Tätigkeiten keine anderen Umweltziele signifikant beeinträchtigen.

Die vier Umweltziele, die in der jetzt offiziell angenommenen delegierten Verordnung behandelt werden, sind der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, und der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Zu den abgedeckten Aktivitäten und Bereichen gehören unter anderem Abfallwirtschaft, Altlastensanierung, die Produktion von Kunststoffverpackungen, Elektro- und Elektronikgeräten und Gerätebatterien sowie Bau- und Abbrucharbeiten. Im April fand eine öffentliche Konsultation der EU-Kommission über den Entwurf der Verordnung und ihrer Anhänge statt. Gegenüber dem damaligen Entwurf wurden Teile der Kriterien für Kunststoffverpackungen in der jetzt veröffentlichten Fassung abgeändert....

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