Landtag sorgt für Rechtssicherheit für Entsorgungsverband Saar

Mit dem einstimmig angenommenen „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG)“ sorgt der Saarländische Landtag für Rechtssicherheit für die Entscheidungsorgane des Entsorgungsverbandes Saar (EVS). Hintergrund der Änderung ist, dass für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des EVS die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung gelten.

Dort sind einzelne Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten etwa für Bürgermeisterinnen/Bürgermeister, Gemeinderäte und Werksausschüsse festgelegt. Diese Begriffe bzw. Personen gibt es jedoch im EVS nicht. Hier wird die Änderung des EVSG die Zuständigkeiten im EVS festlegen und somit Rechtssicherheit herstellen. Formal wird insbesondere der Paragraf 13 Absatz 1 EVSG ergänzt. An die Stelle der Werkleitung der Eigenbetriebsverordnung tritt beispiels-weise die Geschäftsführung des EVS, anstelle des Werksausschusses tritt die Verbandsversammlung bzw. der EVS-Aufsichtsrat. Die Aufgaben des Gemeinderates im Sinne der Eigenbetriebsverordnung übernimmt die Verbandsversammlung bzw. der EVS-Aufsichtsrat.

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