Kurz berichtet

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Am 1. Juni ist die zweijährige Übergangsfrist für die im Kreislaufwirtschaftsgesetz seit dem 1.6.2012 vorgeschriebene Anzeige- und Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen abgelaufen. Damit sind nunmehr auch die Unternehmen anzeigepflichtig, die nur als Nebenleistung mit ...

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