Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bei der EU-Kommission in Brüssel zur Notifizierung vorgelegt. Der Entwurf solle morgen auch vom Bundeskabinett beschlossen werden, hieß es. Der neue Entwurf vom 28. März beinhaltet mit Blick auf die geplante Wertstofftonne auch Änderungen hinsichtlich Überlassungspflichten. Demnach sind werthaltige Abfälle aus privaten Haushalten, die über eine einheitliche Wertstofftonne erfasst werden, nicht überlassungspflichtig, soweit nicht die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf Grund von Rechtsverordnungen zur Regelung von Rücknahme- und Rückgabepflichten an der Rücknahme mitwirken. Mit Blick auf das Planspiel zur Wertstofftonne und die danach geplante Regelung in einer Wertstoff-Verordnung oder einem Wertstoff-Gesetz schreibt das Ministerium in der Begründung eine neutrale Stelle fest. Diese sei zentrales Element einer künftigen Regelung, um eine diskriminierungsfreie Ausschreibung und Vergabe der Entsorgungsdienstleistungen im Wettbewerb sicherzustellen – unabhängig davon, zu welcher Lösungsalternative es kommt.
Kreislaufwirtschaftsgesetz in Brüssel vorgelegt
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