Kreislaufwirtschaftsgesetz: Ausschuss stimmt für Kompromiss

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Der Umweltausschuss des Bundestages heute mehrere Änderungen am Kreislaufwirtschaftsgesetz empfohlen. Der Ausschuss übernahm den zwischen Bundesumweltministerium und den Experten der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP vereinbarten Kompromiss zur gewerblichen Sammlung und zum Anzeigeverfahren.

In den letzten Tagen habe der Durchbruch zugunsten kommunaler Interessen erzielt werden können.
„Jetzt gibt es klare Definitionen, unter welchen Voraussetzungen gewerbliche Abfallsammlungen zugelassen werden können, ohne die Verantwortung der Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorger zu gefährden. Rosinenpickerei wird jetzt rechtssicher ausgeschlossen, kommunale Verantwortung für die Abfallbeseitigung gesichert“, erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing.
Insgesamt gab es 47 Änderungsanträge. Im kommenden Jahr soll ein weiteres Gesetz folgen, mit dem die Wertstofftonne eingeführt werden soll, mit der die Erfassung von Verpackungsmaterialien auf stoffgleiche Nichtverpackungen ausgedehnt wird. Zur konkreten Ausgestaltung sollen auch gleichwertige alternative Erfassungsmethoden geprüft werden.
Unionspolitiker sprachen auch mit Blick auf den Streit zwischen privater und kommunaler Entsorgungswirtschaft von einem "fairen Kompromiss" und einem "großen Wurf".
Am Freitag stimmt der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz ab. Danach ist der Bundesrat an der Reihe. Ob es zu einem Vermittlungsverfahren kommen wird, gilt als unklar. Unionspolitiker appellierten an die Länder, den Konsens mit den Kommunen im Bundesrat nicht zu blockieren. Private Entsorger und Wirtschaftsverbände auf der einen Seite und kommunale Vertreter auf der anderen hatten die in der letzten Woche gefundene Kompromisslösung massiv kritisiert.

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