Kontrollverfahren für Abfälle in Nicht-OECD-Staaten

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Staaten, die nicht der OECD angehören, können wieder an die EU-Kommission melden, ob sie Lieferungen von ungefährlichen Abfällen zur Verwertung aus der EU zulassen und welche Kontrollverfahren sie gegebenenfalls dabei anwenden. Noch bis zum 16. März 2016 können sie einen entsprechenden Fragebogen ausfüllen und ...

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