Die Niedersächsische Regierungskommission hat sich dafür ausgesprochen, im neuen ElektroG nicht nur eine Zertifizierung für Erstbehandlungsbetriebe zu verankern, sondern auch für alle nachfolgenden Behandlungsschritte. Der Erstbehandler müsste dann sicherstellen, dass die von ihm behandelten E-Schrottmengen nur ...
Kommission: Zertifizierung nicht nur für Erstbehandler
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