Im Hinblick auf die Entsorgung von Feuchttüchern über das Abwasser sieht die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf. Störungen im Betriebsablauf von Abwasseranlagen durch unsachgemäße Entsorgung von Abfällen über die Toilette ließen sich durch rechtliche Maßnahmen nicht minimieren oder verhindern, so ...
Kein Handlungsbedarf bei Entsorgung von Feuchttüchern
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -