Kein Handlungsbedarf bei Entsorgung von Feuchttüchern

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Im Hinblick auf die Entsorgung von Feuchttüchern über das Abwasser sieht die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf. Störungen im Betriebsablauf von Abwasseranlagen durch unsachgemäße Entsorgung von Abfällen über die Toilette ließen sich durch rechtliche Maßnahmen nicht minimieren oder verhindern, so ...

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