Kabinett beschließt Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Er wird nun dem Bundesrat und danach dem Bundestag zugeleitet. Zentrale Neuerungen sind die stärkere Betonung des stofflichen Recyclings vor der energetischen Verwertung, das Recycling von 65 Prozent aller Siedlungsabfälle bis 2020 und die flächendeckende Sammlung von Bioabfällen sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen von 2015 an. Der Entwurf berücksichtige das Kernanliegen der Kommunen, an der grundsätzlichen Aufgabenverteilung zwischen kommunaler und privater Entsorgung festzuhalten, heißt es in einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums, die im Anschluss an den Kabinettsbeschluss verbreitet wurde.

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