Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Er wird nun dem Bundesrat und danach dem Bundestag zugeleitet. Zentrale Neuerungen sind die stärkere Betonung des stofflichen Recyclings vor der energetischen Verwertung, das Recycling von 65 Prozent aller Siedlungsabfälle bis 2020 und die flächendeckende Sammlung von Bioabfällen sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen von 2015 an. Der Entwurf berücksichtige das Kernanliegen der Kommunen, an der grundsätzlichen Aufgabenverteilung zwischen kommunaler und privater Entsorgung festzuhalten, heißt es in einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums, die im Anschluss an den Kabinettsbeschluss verbreitet wurde.
Kabinett beschließt Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
© 2011 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.