Hoheitliche Abfallentsorgung bleibt weiterhin von der Umsatzsteuer befreit

Ob zivilrechtlicher Preis oder öffentlich-rechtliche Gebühr spielt keine Rolle

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Die hoheitliche Abfallentsorgung wird weiterhin nicht umsatzsteuerpflichtig sein. Die Finanzminister der Bundesländer haben in der vergangenen Woche auf Antrag des Landes Berlin entschieden, dass es auch künftig keine Rolle spielen dürfe, ob ein kommunaler Entsorger den Bürgern zivilrechtliche Preise oder ...

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