Bereits im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses zur Änderung des Batteriegesetzes hat die Stiftung GRS Batterien den Standpunkt vertreten, der Entwurf der Bundesregierung benachteilige bestimmte Marktteilnehmer. Hintergrund sind aus Sicht der GRS fehlerhafte Regelungen zur Sammelquotenberechnung. Nun hat die GRS ein ...
GRS beklagt weiter Benachteiligung im neuen BattG
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