Gülle, die in Biogasanlagen zum Einsatz kommt, könnte weiter unter dem Abfallregime stehen, und dennoch den Anlagenbetreiber keine zusätzlichen Kosten und bürokratischen Lasten bereiten. Das geht aus einer EUWID vorliegenden Rechtsfolgen-Betrachtung des Bundesumweltministeriums hervor. Demnach möchte die ...
„Gülle als Abfall bereitet Betreibern von Biogasanlagen keine Probleme“
Lösungsvorschlag vom BMU: Höhere Mengenschwellen in 4. BImSchV.
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