Generalanwalt: Versehentlich verunreinigtes Produkt fällt unter das EU-Abfallrecht

Rücknahme von verunreinigtem Diesel über Grenzen erfordert Notifizierung

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Ein Produkt, das versehentlich verunreinigt wurde und daher nicht mehr den Normen entspricht, ist Abfall im Sinne der EU-Abfallverbringungsverordnung und unterliegt damit der Notifizierungspflicht. Das geht aus den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwaltes Niilo Jääskinen zu einem Vorabentscheidungsersuchen der ...

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