EuGH: Streckenhändler muss Abfallerzeuger angeben

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Ein Streckenhändler ist verpflichtet, bei der Verbringung von Abfällen die Identität des Abfallerzeugers offenzulegen und sie dem Empfänger der Lieferung bekannt zu machen, auch wenn es sich dabei um Geschäftsgeheimnisse handelt. Zu dieser Auffassung gelangt der Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem ...

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