Die vom Bundesumweltministerium im Rahmen der Novelle der Deponieverordnung angestrebte Klarstellung der Anforderungen an die Verwendung gipshaltiger Abfälle als Deponieersatzbaustoff ist wieder vom Tisch. Ein entsprechender Passus im Ende September präsentierten Verordnungsentwurf wurde wieder gestrichen und findet ...
Entschärfte Deponienovelle in den Bundestag eingebracht
Geplante Klarstellung zur Verwertung gipshaltiger Abfälle wieder gestrichen
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