Die Stadt Schwerin und die Nachbargemeinde Stralendorf streiten weiter über die Zuständigkeit für die in den 1970er Jahren eingerichtete Deponie Stralendorf. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sah die Stadt Schwerin in der Verantwortung, die die Entscheidung (Az.: 6 A 419/14 v. 19. ...
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Deponie
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