Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Deponie

|
|

Die Stadt Schwerin und die Nachbargemeinde Stralendorf streiten weiter über die Zuständigkeit für die in den 1970er Jahren eingerichtete Deponie Stralendorf. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sah die Stadt Schwerin in der Verantwortung, die die Entscheidung (Az.: 6 A 419/14 v. 19. ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -