Bundeskabinett beschließt Einführung von paraffinischem Diesel als Reinkraftstoff

Tankstellen in Deutschland können künftig auch Diesel anbieten, der zu 100 Prozent aus Altspeiseölen wie Frittenfett hergestellt wurde. Diese paraffinischen Dieselkraftstoffe (XTL) seien nun auch als Reinkraftstoff zugelassen, teilte das Bundesumweltministerium (BMUV) am Mittwoch nach einem Kabinettsbeschluss mit. XTL werden zum Beispiel aus Abfallstoffen und Pflanzenölen oder auf Basis von Erdgas hergestellt.

Bereits heute können XTL dem herkömmlichen Diesel beigemischt werden. Der jetzt geänderten Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) zufolge dürfen sie nun aber auch in 100-prozentiger Konzentration angeboten werden. „Um Schäden an den Fahrzeugen durch falsche Betankung zu vermeiden, verpflichtet die neue Verordnung Tankstellenbetreiber, Verbraucherinnen und Verbraucher einheitlich zu informieren“, betonte das Ministerium.

Die Novelle der 10. BImSchV geht laut BMUV auf einen Beschluss des Koalitionssauschusses von Ende März 2023 zurück. XTL werde nach der Norm DIN EN 15940 für den Einsatz im Straßenverkehr in die Verordnung aufgenommen. Die Änderung der 10. BImSchV schließe zum einen Kraftstoffe aus 100 Prozent hydrierten Pflanzenölen (HVO = Hydrotreated Vegetable Oils) ein. Zum anderen führe die Aufnahme dazu, dass auch XTL aus fossilen Ausgangstoffen, wie der auf Erdgas-Basis hergestellte Kraftstoff GtL-Diesel, an Tankstellen angeboten werden können.

Aus Gründen des Klimaschutzes will die Bundesregierung XTL aus fossilen Rohstoffen künftig aus der Förderung im Rahmen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge ausschließen, teilte das BMUV weiter mit. Die Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes und die Neufassung der 10. BImSchV sollen nahezu zeitgleich in Kraft treten. Die Novelle der 10. BImSchV bedürfe noch der Zustimmung des Bundesrats.

Mit der geänderten Verordnung werden außerdem europarechtliche Vorgaben umgesetzt, z. B. Teile der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie, führte das BMUV weiter aus. Sie sehe die Einführung von B10-Diesel vor, also konventionellem Diesel, dem bis zu zehn Prozent Biodiesel beigemischt werden kann. Um die Versorgung von Fahrzeugen sicherzustellen, die nicht Diesel-B10- oder XTL-verträglich sind, müsse weiterhin Diesel der Variante B7 an Tankstellen verfügbar bleiben. Deshalb werde Diesel B7 als Bestandsschutzsorte eingeführt.

Ob Autofahrer flächendeckend Kraftstoff aus Frittenfett tanken können, ist umstritten. Das Ministerium mahnte, dass es nur eine begrenzte Menge gebe. Altspeiseöle – beispielsweise aus der Gastronomie – würden bereits heute als Beimischung vollständig im Verkehr eingesetzt, sagte ein Sprecher. Diese Menge könne nicht gesteigert werden. (Eigener Bericht/dpa)

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