Gülle zum Einsatz in Biogasanlagen ist unter bestimmten Voraussetzungen kein Abfall, sondern ein Nebenprodukt. In dieser Frage zeichnet sich voraussichtlich eine bundeseinheitliche Lösung ab. Grundlage ist ein vom Bundesumweltministerium (BMU) mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) erarbeitetes ...
Bundeseinheitliche Lösungen für Gülle zum Einsatz in Biogasanlagen in Sicht
Gülle unter bestimmten Voraussetzungen kein Abfall, sondern Nebenprodukt
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