Das Land Brandenburg sieht die Entsorgung von gefährlichen Abfällen bis zum Jahr 2029 als gesichert. Dies gilt auch unter der Berücksichtigung der aus dem Ausland und anderen Bundesländern zu beseitigenden Abfallmengen. Das geht aus dem vom Brandenburger Umweltministerium fortgeschriebenen „Abfallwirtschaftsplan – Teilplan Gefährliche Abfälle“ hervor....
Brandenburg: Entsorgungssicherheit für gefährliche Abfälle gewährleistet
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