BMU präzisiert in neuer Verordnung das Anzeige- und Erlaubnisverfahren im KrWG

Erlaubnispflicht für gefährlichen Abfall auf klassische Entsorger beschränkt

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Das Bundesumweltministerium (BMU) will das Anzeige- und Erlaubnisverfahren im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz präzisieren und bundesweit vereinheitlichen. Dafür hat das BMU in der vergangenen Woche einen ersten Arbeitsentwurf für eine Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung ...

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