Das Bundesumweltministerium (BMU) will das Anzeige- und Erlaubnisverfahren im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz präzisieren und bundesweit vereinheitlichen. Dafür hat das BMU in der vergangenen Woche einen ersten Arbeitsentwurf für eine Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung ...
BMU präzisiert in neuer Verordnung das Anzeige- und Erlaubnisverfahren im KrWG
Erlaubnispflicht für gefährlichen Abfall auf klassische Entsorger beschränkt
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