Die Europäische Kommission will das Verbandsklagerecht von Umweltorganisationen in Bezug auf Aktivitäten der europäischen Institutionen und Organe verbessern. Dies soll über eine Änderung der Aarhus-Verordnung geschehen, die auch den Zugang zu nationalen Gerichten in allen EU-Mitgliedstaaten verbessern sollte. ...
Besserer Zugang zu Gerichten für Umweltverbände
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