Abfälle mit einem Gehalt von mehr als einem Gramm Hexabromcyclododecan (HBCD) müssen künftig so beseitigt oder verwertet werden, dass die darin enthaltenen organischen Schadstoff zerstört oder unschädlich gemacht werden. Dies regelt die EU-Kommission in einer Verordnung vom 30. März 2016 (2016/460/EU), mit der ...
BDE: Entsorger werden HBCD mittelfristig unschädlich machen
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